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   BVerwG, 22.04.1996 - 11 B 123.95   

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BVerwG, 22.04.1996 - 11 B 123.95 (https://dejure.org/1996,2517)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.1996 - 11 B 123.95 (https://dejure.org/1996,2517)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 1996 - 11 B 123.95 (https://dejure.org/1996,2517)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vertretungsmöglichkeiten einer juristischen Person vor Gericht - Vereinbarkeit einer atomrechtlichen Anlagengenehmigung beigefügten Auflage mit dem Amtsermittlungsgrundsatz und mit dem Bestimmtheitsgebot - Hinreichende Bestimmtheit einer Auflage zur atomrechtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Vertretung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts vor dem BVerwG; Atomrecht: Hinreichende Bestimmtheit einer Auflage bei Erteilung einer Zielvorgabe durch Hinweis auf technisches Regelwerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 278
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.07.1982 - 7 B 122.81

    Verwaltungsakt - Bestimmtheitsgrundsatz - Subjektiven Bewertung

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1996 - 11 B 123.95
    Daß der Verwaltungsgerichtshof unter Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 27. Juli 1982 - BVerwG 7 B 122.81 - ; Urteil vom 26. Januar 1990 - BVerwG 8 C 69.87 - ; Urteil vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 41.87 - <BVerwGE 84, 335 ff. = NVwZ 1990, S. 658>; Urteil vom 2. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 42.91 - ) - jedenfalls konkludent der Ansicht sei, Auflagen zu atomrechtlichen Genehmigungen seien auch dann ausreichend bestimmt, wenn sie erst nach Auslegung in Bezug genommener technischer Regelwerke erfüllbar seien und ihr Inhalt darüber hinaus einer unterschiedlichen Wertung zugänglich und nicht schon aus sich heraus verständlich und mit Mitteln des Verwaltungszwangs durchsetzbar sei, ist den Gründen der angefochtenen Entscheidung nicht zu entnehmen.
  • BVerwG, 21.02.1992 - 7 C 11.91

    Abfallrechtliche Planfeststellung: Prüfungszeitpunkt für Fragen des Gewässer- und

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1996 - 11 B 123.95
    Unzutreffend ist auch die Ansicht der Beschwerde, der Verwaltungsgerichtshof nehme den Standpunkt ein, eine Genehmigung dürfe mit dem Vorbehalt verbunden werden, sie im Falle des Abschlusses bestimmter nachträglicher Prüfungen später auf den von Anfang an beantragten Umfang zu erweitern, und weiche damit von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Februar 1992 - BVerwG 7 C 11.91 - (Buchholz 451.22 AbfG Nr. 47 = NVwZ 1993, S. 366) ab, wonach alle wesentlichen Fragen des Umweltschutzes vor der Anlagenzulassung abschließend geklärt sein müßten und nicht einem nachfolgenden Prüfungs- und Entscheidungsverfahren vorbehalten werden dürften.
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1996 - 11 B 123.95
    Daß der Verwaltungsgerichtshof unter Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 27. Juli 1982 - BVerwG 7 B 122.81 - ; Urteil vom 26. Januar 1990 - BVerwG 8 C 69.87 - ; Urteil vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 41.87 - <BVerwGE 84, 335 ff. = NVwZ 1990, S. 658>; Urteil vom 2. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 42.91 - ) - jedenfalls konkludent der Ansicht sei, Auflagen zu atomrechtlichen Genehmigungen seien auch dann ausreichend bestimmt, wenn sie erst nach Auslegung in Bezug genommener technischer Regelwerke erfüllbar seien und ihr Inhalt darüber hinaus einer unterschiedlichen Wertung zugänglich und nicht schon aus sich heraus verständlich und mit Mitteln des Verwaltungszwangs durchsetzbar sei, ist den Gründen der angefochtenen Entscheidung nicht zu entnehmen.
  • BVerwG, 02.12.1993 - 3 C 42.91

    Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) - Nutzen eines Kraftfahrzeuges als

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1996 - 11 B 123.95
    Daß der Verwaltungsgerichtshof unter Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 27. Juli 1982 - BVerwG 7 B 122.81 - ; Urteil vom 26. Januar 1990 - BVerwG 8 C 69.87 - ; Urteil vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 41.87 - <BVerwGE 84, 335 ff. = NVwZ 1990, S. 658>; Urteil vom 2. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 42.91 - ) - jedenfalls konkludent der Ansicht sei, Auflagen zu atomrechtlichen Genehmigungen seien auch dann ausreichend bestimmt, wenn sie erst nach Auslegung in Bezug genommener technischer Regelwerke erfüllbar seien und ihr Inhalt darüber hinaus einer unterschiedlichen Wertung zugänglich und nicht schon aus sich heraus verständlich und mit Mitteln des Verwaltungszwangs durchsetzbar sei, ist den Gründen der angefochtenen Entscheidung nicht zu entnehmen.
  • BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 69.87

    Hinreichende Bestimmtheit einer Auflage

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1996 - 11 B 123.95
    Daß der Verwaltungsgerichtshof unter Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 27. Juli 1982 - BVerwG 7 B 122.81 - ; Urteil vom 26. Januar 1990 - BVerwG 8 C 69.87 - ; Urteil vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 41.87 - <BVerwGE 84, 335 ff. = NVwZ 1990, S. 658>; Urteil vom 2. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 42.91 - ) - jedenfalls konkludent der Ansicht sei, Auflagen zu atomrechtlichen Genehmigungen seien auch dann ausreichend bestimmt, wenn sie erst nach Auslegung in Bezug genommener technischer Regelwerke erfüllbar seien und ihr Inhalt darüber hinaus einer unterschiedlichen Wertung zugänglich und nicht schon aus sich heraus verständlich und mit Mitteln des Verwaltungszwangs durchsetzbar sei, ist den Gründen der angefochtenen Entscheidung nicht zu entnehmen.
  • BVerwG, 16.03.1993 - 4 B 253.92

    Ersetzung eines Wohnhaus durch einen Neubau in einem unbeplanten Innenbereich -

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1996 - 11 B 123.95
    Daß dieses kein "Vertreten" im Sinne von § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO sein sollte, kann daraus nicht geschlossen werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16. März 1993 - BVerwG 4 B 253.92 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1996 - 11 B 123.95
    Diese Zulassungsvoraussetzung liegt vor, wenn für die Entscheidung der Vorinstanz eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1996 - 11 B 123.95
    Divergenz ist gegeben, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht (vgl. z.B. Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 22.04.1996 - 11 B 123.95
    Diese Zulassungsvoraussetzung liegt vor, wenn für die Entscheidung der Vorinstanz eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1996 - 11 B 123.95
    Der Rechtssatz des Instanzgerichts braucht dabei zwar nicht ausdrücklich ausgesprochen zu sein, muß sich jedoch aus der Entscheidung hinreichend deutlich ergeben (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - ).
  • BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 30.01

    Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen

    Es genügt, wenn der Adressat des Bescheids der Verwaltungsvorschrift entnehmen kann, was von ihm gefordert wird (vgl. Beschluss vom 22. April 1996 - BVerwG 11 B 123.95 - NVwZ-RR 1997, 278 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2015 - 20 B 209/15

    Trophäenfischen im Angelteich bleibt verboten

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 16. Juni 2015 - 20 A 2235/12 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 22. April 1996 - 11 B 123.95 -, NVwZ-RR 1997, 278; Stelkens in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl., § 37 Rn. 33; Ziekow, VwVfG, 3. Aufl., § 37 Rn. 5.
  • BVerwG, 30.12.1997 - 11 B 3.97

    Zwischenlager Gorleben; Direktstrahlung; Dosisgrenzwert; Restrisiko; Drittschutz;

    Die damit getroffene Regelung ist im Sinne von § 37 Abs. 1 VwVfG auch hinreichend bestimmt; denn dafür reicht es aus, wenn der Wille der Behörde für die Beteiligten des Verfahrens, in dem der Verwaltungsakt mit Nebenbestimmungen ergeht, unzweideutig erkennbar, einer unterschiedlichen subjektiven Bewertung nicht (mehr) zugänglich ist und der Vorhabenträger erkennen kann, was von ihm gefordert wird (vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1982 - BVerwG 7 B 122.81 - Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 1 und vom 22. April 1996 - BVerwG 11 B 123.95 - NVwZ-RR 1997, 278).
  • BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 8.04

    Zinsanspruch; Verjährung; Bestimmtheit; Nebenbestimmungen; Bekanntgabe;

    Im Übrigen ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 22. April 1996 - BVerwG 11 B 123.95 - NVwZ-RR 1997, 278/279; Urteil vom 26. Juni 2002 - BVerwG 8 C 30.01 - Buchholz 316 § 49 a VwVfG Nr. 2) rechtlich ohne Bedeutung, ob Nebenbestimmungen unmittelbar in einem Bescheid aufgenommen werden oder ob sie in einer beigefügten Verwaltungsvorschrift enthalten sind, die ausdrücklich zum Bestandteil des Bescheides gemacht wurde.
  • BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 31.01

    Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen

    Es genügt, wenn der Adressat des Bescheids der Verwaltungsvorschrift entnehmen kann, was von ihm gefordert wird (vgl. Beschluss vom 22. April 1996 - BVerwG 11 B 123.95 - NVwZ-RR 1997, 278 ).
  • VGH Hessen, 23.03.2005 - 6 TG 3675/04

    Bankenaufsicht; Abwicklung unerlaubter Bankgeschäfte; Bestimmtheit der Anordnung

    Die Abwicklung zielt nämlich gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 KWG auf die von der Antragstellerin ohne Erlaubnis betriebenen Geschäfte als solche (zur Bedeutung der Zielvorgabe für die Bestimmtheit von Verwaltungsakten: BVerwG, Beschluss vom 22.04.1996 - 11 B 123.95 - NVwZ-RR 1997, 278, 279); diese unerlaubten Geschäfte sollen rückabgewickelt werden.
  • BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 28.01

    Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen

    Es genügt, wenn der Adressat des Bescheids der Verwaltungsvorschrift entnehmen kann, was von ihm gefordert wird (vgl. Beschluss vom 22. April 1996 - BVerwG 11 B 123.95 - NVwZ-RR 1997, 278 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2015 - 20 A 2235/12

    Landwirt klagt erfolgreich gegen Untersagung des Aufstallens von Kälbern auf

    vgl. in diesem Sinne BVerwG, Beschluss vom 22. April 1996 - 11 B 123.95 -, NVwZ-RR 1997, 278; Stelkens in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl., § 37 Rn. 33; Ziekow, VwVfG, 3. Aufl., § 37 Rn. 5.
  • VG Arnsberg, 29.05.2015 - 12 K 2906/14

    Einhaltung von Grenzwerten bzgl. Änderung der erteilten Genehmigung zur

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 22. April 1996- 11 B 123/95 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2006 - 4 A 2134/05

    Zuwendungsbescheid: Verweis auf VOB ist ausreichend!

    Dass Nebenbestimmungen allgemeinverständlich abgefasst sein müssen, ist dem Erfordernis der Bestimmtheit von Verwaltungsakten nicht zu entnehmen, BVerwG, Beschluss vom 22. April 1996 - 11 B 123.95 -, NVwZ-RR 1997, 278, und im Übrigen bei technisch anspruchsvollen Vorhaben auch nicht zu erwarten.
  • OVG Brandenburg, 22.02.2001 - 4 A 69/99

    Rückforderung von Fördermitteln für ein Pflegeheim; Nebenbestimmungen eines

  • VGH Hessen, 07.10.2004 - 8 UE 817/04

    Zinszahlungspflicht einer Stiftung aufgrund von nicht zeitnaher Verwendung von

  • VG Düsseldorf, 30.05.2012 - 21 K 4067/11

    Rückforderung einer Zuwendung bei Vergaberechtsverstoß

  • VG Köln, 23.11.2007 - 11 K 4798/06

    Kein Anspruch der DB Netz AG auf Frequenzen im 900 MHz-Bereich

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